verkauft werden.
· Der Ausstellende verkauft seine eigenen
Produkte selber. Der Verkaufserlös
gehört vollumfänglich dem Ausstellenden.
Produkte selber. Der Verkaufserlös
gehört vollumfänglich dem Ausstellenden.
Es wird keine Verkaufsgarantie übernommen.
· Die Produkte müssen aus einem selbst
mitgebrachten Koffer verkauft werden.
mitgebrachten Koffer verkauft werden.
· Die Grösse des Koffers beträgt
höchstens 60 x 80 cm.
· Es werden Tische und Stühle bereit stehen.
Die Tischgrösse kann variieren!
Bitte maximale Koffergrösse einhalten.
Ein weisses Tischtuch zur Abdeckung
bitte mitnehmen.
bitte mitnehmen.
· Der Koffer darf jederzeit nachgefüllt werden,
zusätzliche Verkaufssachen können unter dem
Tisch gelagert werden.
Der Platz rund um Rund um den Koffer darf benutzt
werden, jedoch der Boden vor dem Tisch muss
frei bleiben.
werden, jedoch der Boden vor dem Tisch muss
frei bleiben.
· Der Koffer ist um 10 Uhr vollständig aufgebaut und der
Teilnehmer ist verpflichtet von 10-17 Uhr
anwesend zu sein.
Teilnehmer ist verpflichtet von 10-17 Uhr
anwesend zu sein.
· Die Teilnahmegebühr beträgt CHF 30.--.
Nach unserer Bestätigung ist die
Anmeldung verbindlich, bitte die 30.--
am Koffermarkttag in bar mitnehmen.
· Der Entscheid über die definitive Teilnahme wird
nach Ablauf der Bewerbungsfrist vom
30. September 2018 per Mail mitgeteilt.
· Versicherung ist Sache der Ausstellenden,
die VeranstalterInnen lehnen jegliche Haftung ab.